Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Version 1 – Gültig ab 18.09.2025

📄 AGB als PDF herunterladen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle von der InVita Europe GmbH, Bauernfeldgasse 14/10, 1190 Wien (die „Veranstalterin") organisierten und/oder durchgeführten Veranstaltungen, an denen der/die Kund:in teilnimmt.

2. Vertragsgegenstand

2.1 Die Veranstalterin organisiert und führt Veranstaltungen im Bereich Prävention, Gesundheit und Lifestyle durch.

2.2 Gegenstand, Inhalt, Dauer, Preis und Ort der Veranstaltung ergeben sich aus dem jeweiligen Anmeldeformular und der zugehörigen Beschreibung der Veranstaltung.

2.3 Die Organisation oder Durchführung der Anreise/Abreise zur Veranstaltung sowie die Beherbergung am Veranstaltungsort sind nicht vertragsgegenständlich. Für die An- und Abreise zur Veranstaltung sowie die (rechtzeitige) Buchung der Unterkunft am Veranstaltungsort ist somit (auch im Krankheitsfall) ausschließlich der Kunde verantwortlich. Die Veranstalterin empfiehlt dem/der Kund:in den Abschluss einer geeigneten Reiserücktrittsversicherung.

2.4 Der/die Kund:in ist nur bei vollständiger Bezahlung des Teilnahmeentgelts vor Beginn der Veranstaltung zur Teilnahme berechtigt.

2.5 Die Veranstalterin ist nicht verpflichtet, den Veranstaltungsort auf besondere Gefahrenquellen zu untersuchen und sichert keine besonderen Eigenschaften, Geeignetheit oder Zugänglichkeit (Barrierefreiheit) des Veranstaltungsorts zu.

2.6 Die Veranstalterin ist berechtigt, sich zur Erfüllung der Vertragsleistungen Dritter zu bedienen.

2.7 Gesundheitsdienstleistungen im Rahmen der Veranstaltungen sind nicht vertragsgegenständlich und werden ausschließlich durch selbstständige befugte Kooperationspartner:innen (z. B. Ärzt:innen, Therapeut:innen) in eigener Verantwortung erbracht. Verträge über solche Leistungen kommen ausschließlich zwischen dem/der Kund:in und dem/der jeweiligen Dienstleister:in zustande.

2.8 Der Veranstalter kann für bestimmte Leistungen Dritter (z. B. Unterkunft, Verpflegung, Transport) als Vermittler tätig sein. Vertragspartner der Kund:innen bleibt in diesen Fällen ausschließlich der jeweilige Dritte.

3. Vertragsabschluss

3.1 Die Präsentation von Leistungen auf der Webseite, in Prospekten, auf Flyern etc. ist freibleibend und unverbindlich.

3.2 Durch Übermittlung des Anmeldeformulars zur jeweiligen Veranstaltung legt der/die Kund:in ein verbindliches Angebot zum Vertragsabschluss. Der Vertrag kommt mit schriftlicher Bestätigung der Veranstalterin zustande.

4. Preise und Zahlung

4.1 InVita fällt unter die „Kleinunternehmerregelung" des § 6 Abs 1 Zf 27 Umsatzsteuergesetz 1994. Die Preise sind daher ohne Umsatzsteuer.

4.2 Alle Preise sind zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu verstehen, sofern nicht anders angegeben.

4.3 Das Teilnahmeentgelt ist mit Vertragsabschluss fällig und innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen.

5. Rücktritt und Stornogebühren

5.1 Der/die Kund:in kann sich jederzeit von der Veranstaltung schriftlich per E-Mail oder Brief an die Veranstalterin wieder abmelden.

5.2 Bei Abmeldung von einer Veranstaltung können von der Veranstalterin folgende Stornogebühren verrechnet werden:

  • Bis 6 Monate vor Veranstaltungsbeginn: kostenfrei
  • Bis 3 Monate vor Veranstaltungsbeginn: 50 % des Teilnahmeentgelts
  • Danach: 100 % des Teilnahmeentgelts

6. Abrechnung für Dritte

6.1 Die Veranstalterin ist berechtigt, im Namen und auf Rechnung Dritter (z. B. Hotels, Transportunternehmen, Kooperations:partnerinnen) Zahlungen der Kund:innen entgegenzunehmen und diese weiterzuleiten. In diesen Fällen erfolgt die Zahlung der Kund:innen mit schuldbefreiender Wirkung an die Veranstalterin.

6.2 Das Teilnahmeentgelt kann sowohl die eigenen Leistungen des Veranstalters als auch die Leistungen Dritter beinhalten. Eine gesonderte Abrechnung durch den Dritten gegenüber den Kund:innen erfolgt in diesem Fall nicht.

6.3 Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, ist bei Leistungserbringung durch Dritte ausschließlich der/die jeweilige Dritte Vertragspartnerin des Kunden hinsichtlich der von diesem/dieser erbrachten Leistungen. Die Veranstalterin haftet in diesem Fall somit nicht für die ordnungsgemäße Leistungserbringung durch den/die Dritte gegenüber den Kund:innen, sondern lediglich für die korrekte Abrechnung und Weiterleitung der Zahlungen an den/die Dritte.

7. Zustimmung zu Ton-, Video- und Bildaufzeichnungen bei Veranstaltungen

Der/die Kund:in nimmt zur Kenntnis, dass bei Veranstaltungen Ton-, Video- und Fotoaufnahmen hergestellt werden. Der/die Kund:in erklärt sich damit einverstanden, dass die von ihm/ihr während oder im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Aufnahmen unentgeltlich, ohne zeitliche oder räumliche Einschränkung, von der Veranstalterin auch für Werbezwecke in unveränderter oder geänderter Form veröffentlicht, verbreitet, vervielfältigt und öffentlich wiedergegeben werden, insbesondere in Printpublikationen sowie online auf der Internetseite (www.invita.world) und den Social-Media-Kanälen der Veranstalterin (Facebook, Twitter, Instagram etc.). Namensnennungen erfolgen im Rahmen der Nutzung der Fotos und/oder Videoaufnahmen nicht.

8. Rechte und Pflichten des/der Kund:in

8.1 Der/die Kund:in verpflichtet sich, stets richtige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen und seine/ihre Daten stets aktuell und richtig zu halten.

8.2 Dem/der Kund:in ist bewusst, dass der Veranstaltungsort abhängig von der jeweiligen Veranstaltung gegebenenfalls im freien, unpräparierten Gelände (Wald, Wiese etc.) mit den damit naturgemäß verbundenen Gefahrenquellen liegt. Der/die Kund:in sichert zu, dass er/sie sich in einer geeigneten körperlichen Fassung zur Teilnahme an der Veranstaltung befindet und eine auf den jeweiligen Veranstaltungsort und die jeweilige Witterung abgestimmte Bekleidung vorsehen wird. Die Veranstaltungen finden bei jeder Witterung statt. Die Veranstalterin empfiehlt dem/der Kund:in den Abschluss einer geeigneten Unfall- und Reisekrankenversicherung.

8.3 Der/die Kund:in hat die allenfalls von der Veranstalterin zur Verfügung gestellten Requisiten und Gegenstände sachgemäß zu verwenden und haftet für durch unsachgemäße Verwendung verursachte Schäden.

8.4 Sämtliche im Rahmen der Veranstaltungen bereitgestellten Unterlagen, Präsentationen, Arbeitsmaterialien oder sonstigen Inhalte (die „Materialien") sind urheberrechtlich geschützt und stehen im geistigen Eigentum der Veranstalterin und/oder Dritter. Dem/der Kund:in ist erlaubt, die Materialien im Rahmen der Veranstaltung und – sofern diese überlassen werden – danach ausschließlich für private Zwecke zu verwenden. Jede weitergehende Nutzung, insbesondere Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Zugänglichmachung, Bearbeitung, Übersetzung oder kommerzielle Verwendung der Materialien, ist ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung der Veranstalterin unzulässig.

8.5 Foto-, Video- oder sonstige Ton-/ Bildaufnahmen im Rahmen der Veranstaltung durch den/die Kund:in für ausschließlich private Zwecke sind gestattet.

8.6 Die Veranstalterin ist bei groben Verstößen gegen diesen Vertrag berechtigt, den/die Kund:in von einer Veranstaltung auszuschließen. Das Teilnahmeentgelt wird in diesem Fall nicht rückerstattet.

9. Haftung

9.1 Die Veranstalterin ist nicht verpflichtet, die Bekleidung oder die mitgebrachten Gegenstände des/der Kund:in zu verwahren oder zu beaufsichtigen. Eine Haftung der Veranstalterin für Schäden an der Bekleidung oder an Gegenständen des/der Kund:in, oder für deren Abhandenkommen ist somit ausgeschlossen.

9.2 Allgemein wird die Haftung der Veranstalterin für leichte Fahrlässigkeit mit Ausnahme von Personenschäden ausgeschlossen.

9.3 Für nicht vertragsgegenständliche Leistungen haftet ausschließlich der jeweilige Dienstleister.

10. Schlussbestimmungen

10.1 Rücktrittsrecht. Das Rücktrittsrecht des/der Kund:in nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) besteht nicht bei Veranstaltungen, bei denen ein bestimmter Zeitpunkt oder Zeitraum vorgesehen ist (§ 18 Abs 1 Z 10 FAGG).

10.2 Mitteilungen. Mitteilungen der Parteien untereinander erfolgen, sofern dieser Vertrag nichts anderes bestimmt, durch Brief oder E-Mail an die der jeweils anderen Partei zuletzt bekanntgegebene Adresse bzw. E-Mail-Adresse.

10.3 Elektronische Werbung. Die Veranstalterin kann dem/der Kund:in elektronische Nachrichten (per E-Mail, SMS, Messenger etc.) zur Bewerbung ihrer Produkte oder Dienstleistungen („werbliche Nachricht") senden. Der/Die Kund:in kann der Zusendung werblicher Nachrichten jederzeit widersprechen, indem er/sie eine E-Mail mit dem Widerspruch an office@invita.world sendet. Die Veranstalterin wird dem/der Kund:in auch mit jeder werblichen Nachricht die Möglichkeit eröffnen, die Zusendung weiterer werblicher Nachrichten abzulehnen.

10.4 Nebenabreden. Sämtliche Rechte und Verpflichtungen der Parteien im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben sich aus diesem Vertrag. Nebenabreden bestehen nicht.

10.5 Schriftformgebot. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen von diesem Schriftformerfordernis.

10.6 Salvatorische Klausel. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags undurchführbar oder unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die undurchführbare oder unwirksame Bestimmung gilt in diesem Fall als durch eine ihrem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommende, zulässige Bestimmung ersetzt. Dasselbe gilt im Falle von Lücken dieses Vertrags.

10.7 Anwendbares Recht. Auf diesen Vertrag ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen anzuwenden. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Aufenthaltsstaates des/der Kund:in bleiben von vorstehender Rechtswahl unberührt.